Forderungen des SPAK Tirol
Mieten essen Leben auf! Die unzureichende Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum in Tirol liegt ganz offensichtlich auf der Hand: Menschen müssen in zu kleinen, überbelegten, mangelhaften, überteuerten Wohnungen leben und/oder sind zum Teil problematischen Beziehungen ausgesetzt – wenn denn überhaupt Wohnraum genutzt werden kann. Die Problematik betrifft insbesondere Menschen mit geringem Einkommen – mittlerweile vermehrt aber auch Menschen mit mittlerem Einkommen.
Die Wohnungsnot folgt aber keinem Naturgesetz sondern ist politisch verantwortet.
Wir fordern daher eine entsprechende Verantwortungsübernahme und damit einhergehende dringend gebotene Maßnahmen, um Wohnen leistbar(er) zu machen:
Auf Bundesebene:
- Schluss mit der Befristung von Mietverträgen – bei Ausnahmen für private Vermieter:innen mit Eigenbedarf
- Mietobergrenzen auch bei Wohnungen, die nicht dem Mietrechtsgesetz unterliegen
- Eine Neuregelung der inflationsbedingten Mietanpassungen losgelöst vom Verbraucherpreisindex (VPI)
- Die Festschreibung des Grundrechts auf Wohnen in der Verfassung. Das Recht auf Eigentum darf nicht mehr wert sein als der gesellschaftliche Bedarf an Wohnen
Auf Landes- und Gemeindeebene:
- Der Bestand an bezahlbaren, gemeinnützigen und barrierefreien Mietwohnungen muss ausgebaut werden – entsprechende Gestaltung und verpflichtende Umsetzung der Raumordnung (z.B. Mindestquoten bei Neubauprojekten – Vorbehaltsflächen zur Anwendung bringen)
- Öffentliche Förderung von gemeinnützigen Mietwohnungen muss gegenüber Eigentumsförderung absoluten Vorrang haben – einhergehend mit einem Verbot von gewinnbringendem Verkauf von gefördertem Eigentum
- Eine für alle Gemeinden verpflichtende Leerstandsabgabe, in einer Höhe, die Wohnungen als Anlageobjekte unattraktiv macht und Wohnungen dem Wohnzweck zuführt
- Vergabekriterien von Gemeindewohnungen müssen sich primär an der Dringlichkeit des Bedarfs orientieren und im Bedarfsfall auch gemeindeübergreifende Vergaben ermöglichen
- Bereits gewidmetes Bauland muss mobilisiert werden und Gewinne bei Umwidmungen in Bauland müssen zum Teil der Realisierung gemeinnütziger Bauprojekte zufließen
Kurzfristig und überbrückend:
- Eine Rücknahme der Pläne der Tiroler Landesregierung, das Tiroler Mindestsicherungsgesetz 2026 zu verschlechtern – die tatsächlichen Wohnkosten müssen im letzten sozialen Netz Berücksichtigung finden und der Ausschluss von vermeintlich „Fremden“ muss zurückgenommen werden
- Subjektbezogene Wohnbauförderung (Mietzins-, Wohnbeihilfe) muss mit Rechtsanspruch versehen werden, die Berechnung muss transparent und unter Berücksichtigung tatsächlicher Einkommen und Mieten inklusive Betriebskosten erfolgen, ein Zugang muss ab dem ersten Tag und auch für Drittstaatsangehörige ermöglicht werden
Auf der Homepage des Bündnis gegen Armut und Wohnungsnot in Tirol findet sich ein ausführlicherer Forderungskatalog um bezahlbares Wohnen zu realisieren.
Pressespiegel
Tirol heute:
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